„Einfachheit ist die höchste Form der Raffinesse.“
Leonardo da Vinci
corporate design
Entwicklung von Logos, Signets und ganzheitlichen Gestaltungskonzepten
motion graphics
Erstellen von grafischen Erklärvideos und Imagefilmen
print medien
Gestaltung von klassischen Geschäftsausstattungen (Visitenkarten, Briefbogen etc.), Anzeigen, Kampagnen, Plakate, Broschüren u.v.m.
netzwerk
Die Zusammenarbeit mit anderen Grafikern, Fotografen, Technikern, Entwicklern, Kameraleuten, Regisseuren, Agenturen, erlaubt weiterreichende Gestaltungsmöglichkeiten und garantiert auch die Umsetzung umfangreicher Projekte.
patric mekas . designstudio
Gartenfeldstraße 8
55118 Mainz
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datenschutzerklärung
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Patric Mekas, Dipl.-Designer (FH)
patric mekas . designstudio, Gartenfeldstraße 8, 55118 Mainz
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
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Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
herausgeber
patric mekas . designstudio, Gartenfeldstraße 8, 55118 Mainz
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allgemeine geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen patric mekas . designstudio und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von patric mekas . designstudio weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber von patric mekas . designstudio eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. patric mekas . designstudio überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. patric mekas . designstudio bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen patric mekas . designstudio und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. patric mekas . designstudio hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. patric mekas . designstudio ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, patric mekas . designstudio hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von patric mekas Designstudio abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, patric mekas . designstudio im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. patric mekas . designstudio ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass patric mekas . designstudio ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat patric mekas . designstudio dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von patric mekas . designstudio verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. patric mekas . designstudio haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von patric mekas . designstudio ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt patric mekas . designstudio vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll patric mekas . designstudio die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt patric mekas . designstudio die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber patric mekas . designstudio zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. patric mekas . designstudio haftet nur für Schäden, die er selbst oder sein Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. patric mekas . designstudio haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei patric mekas . designstudio geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für patric mekas . designstudio Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann patric mekas . designstudio eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von patric mekas . designstudio übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber patric mekas . designstudio im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird Mainz als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
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